Eigentlich ist ja meine Frau an allem Schuld!
Das ganze Desaster begann nämlich damit, daß sie nur mal "was Schnelles" zum Mittagessen machen wollte. Ich bekam so aus den Augenwinkeln mit, was sie in der Küche hantierte und dann kam die Frage:
"Ist das so ein Toaster-Schnitzel?"
Als ich wieder aufwachte, hing ich verschlaucht und verdrahtet in einem Krankenhausbett, und man sagte mir, daß es fünf Wochen später sei.
Das Schlüsselbein sei soweit gerichtet und wenn der doppelte Schädelbruch verheilt wäre, würden wohl nicht mehr geistige Schäden als vorher vorhanden sein. (Ich überlege immer noch, wie der Arzt das genau meinte)
Außerdem sähe mein Splitterbruch im rechten Bein auch ganz gut aus, nur die Beckenfraktur müsse noch warten, die könne man aber später auch operieren.
Wie mir später berichtet wurde, bin ich wohl unvermittelt wie eine Rakete vom Erdgeschoß durch drei Stockwerke geschossen und hinter dem Haus auf dem Rasen wieder gelandet, aber ich müsse mir keine Sorgen machen, die Wohnungen wären inzwischen repariert und das Loch im Rasen zugeschaufelt.
Inzwischen ist das nun sechs Monate her, ich kann wieder laufen und ich habe inzwischen auch einige Klagen eingereicht.
Leider muß ich das alleine machen, weil mich aus irgendeinem Grund kein Anwalt vertreten will.
Als erstes war der "Fleischscheiben"-Hersteller dran. Von dem bekam ich folgende Antwort:
Es könne kein Zusammenhang zwischen ihrem Produkt und meiner Flugeinlage hergestellt werden. Es wäre kein Fall bekannt, in dem eine falsche Produktbeschreibung ihrer Ware zu einer mittelbaren physikalischen Reaktion auf das Umfeld geführt hätte. Im übrigen - selbst wenn dies der Fall wäre, läge die Schuld alleine bei mir, weil ja immerhin ausdrücklich darauf hingewiesen wird, es nicht "Schnitzel" zu nennen.
Im Augenblick läuft mein Gegenargument, daß ich keine Schuld habe, weil nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, daß man bei der Benutzung des Produktes Englisch können müsse.
Aber ich habe inzwischen auch gegen den Toasterhersteller geklagt. Der konterte jedoch mit dem Argument, daß bei ihnen allein schon deshalb kein Verschulden vorliegt, weil ihre Geräte ausschließlich zum Rösten handelsüblicher Toastscheiben gedacht wären und nicht zum Braten von schnitzelähnlichen Fleischscheiben.
Aber ich bin fest davon überzeugt, daß irgendwer Schadenersatz zu zahlen hat. Mal sehen, wenn das alles nicht funktioniert, verklage ich halt meine Frau, denn eigentlich ist ja sie an allem schuld...
31-03-2009